Weg frei nach Europa
03. Juli 2009

Am 30.6.2009 entschied das Bundesverfassungsgericht (BverfG), dass der Vertrag von Lissabon zum größten Teil mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.
Nachdem der erste Versuch einer rechtlichen Grundlage Europas in Form einer Verfassung gescheitert war, gaben die Europäer nicht auf. Ganz im Gegenteil, vorangetrieben von der Idee eines auf ewig gemeinsamen Europas entwickelten die Europäer den Vertrag von Lissabon, der die Grundideen der gescheiterten Europäischen Verfassung aufnahm, und sie in eine vertragliche Form packte.
Der Vertrag ist damit die rechtliche Grundlage eines neuen und noch vereinteren Europa.
Mit dem Urteil verwarf das BverfG in Karlsruhe unter anderem ein Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke, die sich gegen den Vertrag von Lissabon gewandt hatte.

In erster Linie gibt der Vertrag dem europäischen Parlament mehr Möglichkeiten zur Gesetztgebung und baut bürokratische Hürden ab.
Aber er regelt auch die verschiedenen Kompetenzen in Europa und normiert zum ersten Mal die Bekämpfung des Klimawandels als rechtliches Ziel.
Durch die Feststellung des BverfG steht dem Inkrafttreten des Vertrages nur noch das "Nein" der Iren entgegen. Damit der Vertrag ratifiziert wird, müssen alle Mitgliedsstaaten der EU dem Vertrag zustimmen. In Irland ist für Oktober ein erneutes Referendum angesetzt, indem nun die Zustimmung erwartet wird.
Mehr Informationen zum Vertrag von Lissabon: http://de.wikipedia.org/wiki/vertrag_von_Lissabon
Das Urteil vom BverfG: http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
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